MESSFEHLER Auch Strafen wegen gravierenden Geschwindigkeitsüberschreitungen (mehr als 50 km/h zu schnell auf Freilandstraßen), welche von einem mobilen Messgerät festgestellt wurden, sind nicht immer fehlerfrei. In diesem Zusammenhang konnten wir vergangenen Monat für unseren Mandanten den Führerscheinentzug abwenden. Ausgangslage 2022 fuhr unser Mandant mit seinem Pkw zu einem Termin. Dabei wurde er von einem mobilen Radar-Messgerät „geblitzt“. Wenig später kam bereits die Strafe mit einer festgestellten Geschwindigkeit in Höhe von 182 km/h ins Haus. Eine derart hohe Geschwindigkeitsübertretung hat einen Führerscheinentzug für die Dauer eines Monats und eine Geldstrafe zwischen 300 und 5.000 Euro zur Folge. Dies gilt nämlich für Geschwindigkeitsübertretungen von mehr als 40 km/h innerhalb des Ortsgebiets und 50 km/h außerhalb des Ortsgebiets. Unser Mandant hielt es zwar für möglich, dass dieser zu schnell fuhr, allerdings schien auch eine derart hohe Geschwindigkeit für ihn unwahrscheinlich. Wir setzten uns gegen die Strafe zur Wehr und konnten schließlich vor dem Landesverwaltungsgericht einen Erfolg erreichen. Bedienungsfehler Eine zulässige Methode zur Feststellung…