Wird ein ausländisches Fahrzeug bei einer Kontrolle angehalten und hierbei Verstöße festgestellt, so wird in den meisten Fällen eine Sicherheitsleistung eingehoben und die Weiterfahrt untersagt, bis diese Sicherheitsleistung bezahlt wurde. Was viele nicht wissen, ist, dass die Einhebung einer Sicherheitsleistung nur in besonderen Fällen gerechtfertigt ist und somit viele Sicherheitsleistungen zu Unrecht eingehoben werden. Kürzlich konnten wir für einen unserer Mandanten in diesem Zusammenhang erneut einen Erfolg erreichen und so wurde der Verfall einer Sicherheitsleistung für unzulässig erklärt. Begründung erforderlich Gemäß §37a VStG können Kontrollbeamte von Personen, die auf frischer Tat betreten werden (Verstoß wird bei der Kontrolle festgestellt), eine vorläufige Sicherheitsleistung einheben. Diese Ermächtigung ist jedoch an gewisse Bedingungen gebunden. Dies ist etwa der Fall, wenn die Strafverfolgung oder Strafvollstreckung erheblich erschwert sein könnte. Darüber hinaus ist die Sicherheitsleistung dann berechtigt, wenn die Strafverfolgung oder Strafvollstreckung einen Aufwand verursachen könnte, der gemessen an der Übertretung unverhältnismäßig wäre. Gemäß § 134 KFG dürfen die Organe der öffentlichen Sicherheit die Weiterfahrt…