Kraftfahrgesetz in Reparatur

KFG Bereits im Jahr 2021 sprach der europäische Gerichtshof in seiner Entscheidung C-906/19 aus, dass Übertretungen nach der „Digitacho-Verordnung“ (EU-VO 165/2014) die im Ausland begangen wurden, von inländischen Behörden nicht bestraft werden dürfen. Auf dieses Urteil hat Österreich nun reagiert und soll das Kraftfahrgesetz entsprechend novelliert werden. Ausgangslage Bei einer Kontrolle in Frankreich im Jahr 2013 stellten französische Kontrollorgane fest, dass der Fahrer eines deutschen Unternehmens neun Tage lang ohne gesteckte Fahrkarte gefahren ist. Im weiteren Verfahren wurde eingewandt, dass die französischen Behörden nicht zuständig seien, da die Tat (Lenken ohne Fahrkarte) in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union begangen worden ist. Aus diesem Grund musste sich der europäische Gerichtshof u.a. mit der Frage auseinandersetzen, ob inländische Behörden zur Verfolgung von Übertretungen, die im Ausland begangen wurden, zuständig ist. Verstöße im Ausland Die allgemeinen Regelungen über die Lenk- und Ruhezeiten sind in der VO 561/2006 geregelt. Die Verwendung von Schaublättern wurde in der VO 3821/85 geregelt, welche aufgrund des digitalen…

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