„SELBSTSTÄNDIGE“ LKW-FAHRER – Lohndumping: Haftung des Auftraggebers

Obwohl es EU-weit grundsätzlich ausreichend Vorschriften und Gesetze zum Schutz dieser Fahrer gäbe, werden diese offenbar nicht effektiv exekutiert. Kontrolliert wird im Transport zwar viel, aber offensichtlich nicht immer dort, wo es sinnvoll ist. Die Folge: Lkw-Fahrer sehen als letzten Ausweg, sich dagegen aufzulehnen, wie jüngste Medienberichte eindrucksvoll zeigten. Fahrer als Unternehmer Mittlerweile ist es bei vielen ausländischen Unternehmen nicht unüblich geworden, dass Lkw-Fahrer nicht ordnungsgemäß als Arbeitnehmer angestellt, sondern als „selbstständige Unternehmer“ beauftragt werden. Die Hintergründe sind klar: Zumeist wird versucht, die hohen Kosten und Pflichten eines ordentlichen Beschäftigungsverhältnisses zu umgehen und möglichst viel Risiko auf den Fahrer zu überwälzen. Anstatt einen Fahrer ordnungsgemäß anzustellen, registriert sich der Fahrer als selbständiger Unternehmer, dessen Unternehmensgegenstand das Lenken von Lastkraftfahrzeugen ist. Das Transportunternehmen beauftragt den „selbstständigen“ Fahrer dann als Unternehmer mit der Erbringung von Lenkleistungen. Was solche Fahrer von tatsächlichen selbstständigen Unternehmern unterscheidet, ist dass diese oft über keinerlei eigene Betriebsmittel verfügen und ein erhebliches Abhängigkeitsverhältnis zum Transportunternehmer besteht. Durch diese…

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