Was das neue EU-Mobilitätspaket mit der Haftung für Ladungsdiebstähle und Ihrer Verkehrshaftungsversicherung zu tun hat, haben wir für Sie auf einen Blick zusammengefasst: Verbot der regulären Wochenruhe im Fahrzeug Bereits seit längerer Zeit haben zahlreiche Länder in ihren nationalen Gesetzen ein Verbot zur Abhaltung der regulären wöchentlichen Ruhezeit im Fahrzeug vorgesehen. Mit dem EU-Mobilitätspaket wurde dieses Verbot am 20. August 2020 EU-weit vereinheitlicht (Art. 8 Abs. 8 der VO Nr. 561/2006). Die reguläre wöchentliche Ruhezeit darf seitdem ausschließlich in einer geeigneten geschlechtergerechten Unterkunft mit angemessenen Schlafgelegenheiten und sanitären Einrichtungen verbracht werden. Als solche gelten etwa Hotels und entsprechend ausgerüstete Container. Pattstellung Aufgrund der oben angeführten gesetzlichen Änderung ist jeder Fahrer somit verpflichtet, die reguläre wöchentlichen Ruhezeit außerhalb des Fahrzeuges zu verbringen. Der Fahrer handelt somit gesetzmäßig, wenn dieser das Fahrzeug für die Abhaltung der wöchentlichen Ruhezeit verlässt. Kommt es während dieser Zeit zu einem Ladungsdiebstahl, ergibt sich hieraus folgender Paradox: Der Frachtführer handelt möglicherweise grob fahrlässig, da er die Ware…