Ausgangslage Konkret wurde ein Verstoß gegen § 9 Güterbeförderungsgesetz (GütBefG) vor-geworfen: Unser Mandant beförderte Waren von Tirol nach Salzburg, über Deutschland. Da das Fahrzeug auf österreichischem Territorium, am Weg Richtung Deutschland, angehalten wurde, verlangten die Kontrollorgane vom Fahrer, dass dieser eine gültige EU-Lizenz vorweist. Unser Mandant ist jedoch lediglich im nationalen Güterverkehr tätig und verfügt daher über keine entsprechende EU-Lizenz, sondern über eine Konzession für den innerstaatlichen Ver-kehr. Obwohl der Fahrer einen Liefer-schein vorlegte, aus dem hervorging, dass sowohl die Belade- als auch Entladestelle in Österreich liegen, bestanden die Kontrollorgane auf Vorlage einer EU-Lizenz und wurde in weiterer Folge eine Geld-strafe in Höhe von 1.453 Euro (!) verhängt. Wer benötigt eine EU-Lizenz? Gemäß § 2 GütBefG darf die gewerbsmäßige Beförderung von Gütern mit Kraftfahrzeugen nur aufgrund einer Konzession ausgeübt werden. Hierbei wird unterschieden zwischen der Konzession für den innerstaatlichen Verkehr und der Konzession für den grenzüberschreiten-den Verkehr (auch EU-Lizenz genannt). In § 2 Abs. 3 § 2 GütBefG ist geregelt,…