Ausgangslage Unser Mandant, ein steirischer Transportunternehmer, beauftragte einen Subfrachtführer mit einem innerösterreichischen Transport von 24 t Bier. Im Transportauftrag wurde der Frachtführer darauf hingewiesen, dass ein „Code-XL-zertifizierter“ Auflieger und zur Ladungssicherung „mind. vier Reihen seitliche Latten“ zu verwenden sind. Die „verkehrs- und beförderungssichere Verladung und Ladungssicherung auf dem LKW“ wurde durch AGB auf den Subfrachtführer überwälzt. Zudem wurde darauf hingewiesen, dass die Ladung nicht kippen darf. Nachdem der Frachtführer die Ware vereinbarungsgemäß übernommen hat, kam es im Zuge der Befahrung eines Kreisverkehrs dazu, dass ein Großteil der Ladung auf der Straße landete. Verletzt wurde Gott sei Dank niemand. Zudem wurde der Auflieger des Frachtführers massiv beschädigt. Der Frachtführer verwendete auch das, im Transportauftrag vorgeschriebene Fahrzeug. Aus diesem Grund klagte der Frachtführer unseren Mandanten auf Ersatz, des am Auflieger entstandenen Schadens. Wer ist wofür verantwortlich? Im gegenständlichen Fall stellte sich nun die Frage, ob der Schaden durch eine mangelhafte Verpackung, mangelhafte Ladungssicherung oder mangelhaftes Fahrzeug entstand. Wer für die Ladungssicherung verantwortlich…