Ein zulässiger Stopp?

Die Sicherheitsleistung ist in § 37a VStG geregelt und soll den Behörden eine Sicherheit für die zu verhängende Strafe bieten, wenn beispielsweise die Strafverfolgung oder Strafvollstreckung erheblich erschwert sein könnten oder einen unverhältnismäßigen Aufwand verursachen würden. Zudem darf die Sicherheitsleistung das Höchstmaß der angedrohten Geldstrafe nicht übersteigen. Das Kraftfahrgesetz (KFG) sieht beispielsweise seit der neuesten Novelle (15. Mai 2022) eine Höchststrafe von 10.000 Euro vor. Die ursprüngliche Höchststrafe hat sich somit verdoppelt. Allerdings sieht § 134 KFG vor, dass die vorläufige Sicherheit mit höchstens 2.180 Euro festgesetzt werden kann. Eine Sicherheitsleistung in dieser Höhe können Exekutivbeamte somit etwa bei Kfz-Mängeln oder Überschreitungen derLenk- und Ruhezeit einheben. Erschwerte Verfolgung? Die wichtigste Voraussetzung für die Einhebung einer Sicherheitsleistung ist jedoch, dass die Strafverfolgung oder die Strafvollstreckung erheblich erschwert seien oder einen Aufwand verursachen könnte, der im Hinblick auf die Tat unverhältnismäßig wäre. Sicherheitsleistungen werden in der Praxis meistens bei ausländischen Fahrzeugen bzw. Fahrern eingehoben. Achtung: Nur weil das Fahrzeug ein ausländisches Kennzeichen…

Vollen Zugang erhalten:
Kostenlos mit nur 2 Klicks

Um den vollständigen Artikel lesen zu können oder diesen
als PDF herunterladen zu können,
melden Sie sich bitte mit Ihrem Benutzerkonto an.

Falls Sie noch kein Konto haben, können Sie sich über den Link unten rechts registrieren.

Anmeldung

Noch nicht registriert?

Schaermer+Partner-Spezialisiert-auf-Schiff-Bahn-LKW-Flugverkhersrecht

flexibel   |   jederzeit  |  maßgeschneidert

Als Cargo Experts bieten wir Ihnen maßgeschneiderte Inhouse Schulungen und zwar, abgestimmt

  • auf Ihre betrieblichen Anforderungen und Erfordernisse,
  • auf Ihre betrieblichen Themen und Problemstellungen,
  • auf Ihre betrieblichen Risiken und vertraglichen Vereinbarungen.