Leasingraten-Stopp zulässig?

Unklarheit In der Transportbranche kursieren Gerüchte, dass während dieser Zeit der Stilllegung die Leasingraten nicht bezahlt werden müssen. Teilweise existieren auch Informationen, die sich auf gesetzliche Grundlagen stützen, die diese Gerüchte abstützen. Wir bringen Rechtsklarheit. Zivilrechtliche Regelung Ein Leasingvertrag ist im Regelfall ein Bestandvertrag bzw eine Art Mietvertrag. Die Umstände im Zusammenhang mit dem Corona-Virus sind rechtlich als „höhere Gewalt“ einzustufen. § 1104 des Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuches (ABGB) enthält für Mietverträge eine eigene Regelung für„höhere Gewalt“, die wortwörtlich wie folgt lautet: „Wenn die in Bestand genommene Sache wegen außerordentlicher Zufälle, als Feuer, Krieg oder Seuche, großer Überschwemmungen, Wetterschläge, oder wegen gänzlichen Misswachses gar nicht gebraucht oder benutzt werden kann, so ist der Bestandgeber zur Wiederherstellung nicht verpflichtet, doch ist auch kein Miet- oder Pachtzins zu entrichten. Außerordentliche Zufälle im Sinne dieser Gesetzesbestimmung sind nur solche elementaren Ereignisse, die stets einen größeren Personenkreis treffen und von Menschen nicht beherrschbar sind, sodass für deren Folgen im Allgemeinen von niemandem Ersatz erwartet werden…

Vollen Zugang erhalten:
Kostenlos mit nur 2 Klicks

Um den vollständigen Artikel lesen zu können oder diesen
als PDF herunterladen zu können,
melden Sie sich bitte mit Ihrem Benutzerkonto an.

Falls Sie noch kein Konto haben, können Sie sich über den Link unten rechts registrieren.

Anmeldung

Noch nicht registriert?

Schaermer+Partner-Spezialisiert-auf-Schiff-Bahn-LKW-Flugverkhersrecht

flexibel   |   jederzeit  |  maßgeschneidert

Als Cargo Experts bieten wir Ihnen maßgeschneiderte Inhouse Schulungen und zwar, abgestimmt

  • auf Ihre betrieblichen Anforderungen und Erfordernisse,
  • auf Ihre betrieblichen Themen und Problemstellungen,
  • auf Ihre betrieblichen Risiken und vertraglichen Vereinbarungen.