Ausgangslage Auslöser des Rechtsstreits war die Ansicht eines polnischen Transportunternehmens, der zufolge die Maut für die Benutzung deutscher Bundesautobahnen zu hoch angesetzt sei. Das polnische Transportunternehmen war unter anderem im deutschen Güterkraftverkehr tätig. Für die Benutzung deutscher Bundesautobahnen zahlte dieses Unternehmen im Zeitraum vom 1. Jänner 2010 bis zum 18. Juli 2011 Mautgebühren in Höhe von insgesamt 12.420,53 Euro an die Bundesrepublik Deutschland. Da das polnische Unternehmen diesen Betrag als überhöht erachtete, erhob dieses beim Verwaltungsgericht Köln (Deutschland) Klage auf Rückzahlung. Der Rechtsstreit schaffte es bis zum europäischen Gerichtshof und wurde dieser ersucht unter anderem zu beurteilen, ob die Kostenkalkulation, auf deren Grundlage die Mautgebühren festgesetzt wurden, unter Verstoß gegen das Unionsrecht zu überhöhten Sätzen geführt habe. Insbesondere wurde geltend gemacht, dass bei der Festsetzung der Mautgebühren, die Kosten der Verkehrspolizei berücksichtigt worden sind. Wegekostenrichtlinie Vom europäischen Gesetzgeber wurde am 17. Juni 1999 die Richtlinie 1999/62/EG über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung bestimmter Verkehrswege, durch schwere Nutzfahrzeuge erlassen….