Vorsicht – Neutralisierungsfalle

Grundsätzliches zur Neutralisierung Bei der Neutralisierung von Frachtbriefen, handelt es sich um ein Verfahren, bei dem entweder der Versender oder der Empfänger bzw. deren Adressen im Frachtbrief nicht aufscheinen (neutralisiert werden), um wichtige Handelsinformationen nicht weiterzugeben. Bei einem Streckengeschäft werden somit beispielsweise Ladepapiere und Frachtbriefe ausgetauscht, damit ein Zwischenhändler die Aufdeckung seiner Bezugsquellen und Einkaufskonditionen gegenüber dem Endabnehmer verhindern kann (vgl. 7 Ob 219/13a; 7 Ob 89/08a = SZ 2008/54). Das Neutralisieren von Frachtbriefen stellt eine übliche und jedenfalls nicht sittenwidrige Vereinbarung dar, bei der jedoch eine Schadenersatzpflicht des Spediteurs bestehen kann. Eine Neutralisierungsvereinbarung mit dem Spediteur stellt auch keinen unüblichen sittenwidrigen Vertrag dar (OGH 7 Ob 219/13a) In diesem Zusammenhang wird dem beauftragten Spediteur bzw. dem Aussteller des Fachbriefes aufgetragen, gewisse Informationen im Frachtbrief nicht aufscheinen zu lassen.Obwohl die Neutralisierung (in rechtlicher Hinsicht) an sich zulässig ist und kein sittenwidriges gesetzwidriges Geschäft darstellt, entstehen vielfältige Probleme in der täglichen Praxis, die aber auf die unrichtige Handhabung des Frachtbriefes, auf…

Vollen Zugang erhalten:
Kostenlos mit nur 2 Klicks

Um den vollständigen Artikel lesen zu können oder diesen
als PDF herunterladen zu können,
melden Sie sich bitte mit Ihrem Benutzerkonto an.

Falls Sie noch kein Konto haben, können Sie sich über den Link unten rechts registrieren.

Anmeldung

Noch nicht registriert?

Schaermer+Partner-Spezialisiert-auf-Schiff-Bahn-LKW-Flugverkhersrecht

flexibel   |   jederzeit  |  maßgeschneidert

Als Cargo Experts bieten wir Ihnen maßgeschneiderte Inhouse Schulungen und zwar, abgestimmt

  • auf Ihre betrieblichen Anforderungen und Erfordernisse,
  • auf Ihre betrieblichen Themen und Problemstellungen,
  • auf Ihre betrieblichen Risiken und vertraglichen Vereinbarungen.