Zwickmühle – reparieren oder auf Freigabe des Versicherers warten?

Ausgangslage Immer wieder ist unsere Kanzlei mit der Geltendmachung von reparaturbedingtem Gewinnentgang beauftragt. Im gegenständlichen Fall wurde das Fahrzeug unseres Mandanten im Zuge eines Verkehrsunfalls beschädigt. Schuld war hierbei der gegnerische Lenker. Das Fahrzeug wurde unverzüglich in eine Fachwerkstätte gebracht. Aufgrund der langen Bestelldauer einiger Ersatzteile, dauerte es insgesamt 83 Tage bis der LKW vollständig repariert und wieder im Einsatz war. Das Fahrzeug wurde in der Fachwerkstätte zwar sehr bald von einem Sachverständigen besichtigt, allerdings wurden wesentliche, für die Reparatur notwendigen Teile, erst 21 Tage nach der Besichtigung des Sachverständigen bestellt. Dieser Zeitraum, in dem mit der Reparatur zugewartet wurde, ist darauf zurückzuführen, dass unser Mandant auf die Reparaturfreigabe der gegnerischen Haftpflichtversicherung wartete. Es ist in der Transportbranche üblich, dass mit der Reparatur zugewartet wird, bis die gegnerische Haftpflichtversicherung die Reparaturfreigabe erteilt und Kostenübernahme bestätigt oder etwa, bei einem Totalschaden, die Reparatur ablehnt. Aufgrund des besonderen Aufbaus sowie zahlreicher technischer Spezifikationen des gegenständlichen Fahrzeuges, konnte für den Zeitraum von 2-3…

Vollen Zugang erhalten:
Kostenlos mit nur 2 Klicks

Um den vollständigen Artikel lesen zu können oder diesen
als PDF herunterladen zu können,
melden Sie sich bitte mit Ihrem Benutzerkonto an.

Falls Sie noch kein Konto haben, können Sie sich über den Link unten rechts registrieren.

Anmeldung

Noch nicht registriert?

Schaermer+Partner-Spezialisiert-auf-Schiff-Bahn-LKW-Flugverkhersrecht

flexibel   |   jederzeit  |  maßgeschneidert

Als Cargo Experts bieten wir Ihnen maßgeschneiderte Inhouse Schulungen und zwar, abgestimmt

  • auf Ihre betrieblichen Anforderungen und Erfordernisse,
  • auf Ihre betrieblichen Themen und Problemstellungen,
  • auf Ihre betrieblichen Risiken und vertraglichen Vereinbarungen.