Wann ist der Frachtlohn fällig? Da es sich bei einem Transportvertrag um einen Werkvertrag handelt, besteht der geschuldete Erfolg des Frachtführers in der Verbringung von Gütern von einem bestimmten Platz zu einem anderen. Dieser Beförderungsvorgang stellt die Hauptleistungspflicht des Frachtführers dar. Somit hat der Frachtführer Anspruch auf den Frachtlohn, sobald dieser seiner Hauptleistungspflicht vollumfänglich nachgekommen ist und das Gut schadensfrei, vollständig und fristgerecht abgeliefert hat. Die Vereinbarung zwischen Absender und Frachtführer, dass dieser Ablieferbelege im Original zu übermitteln hat, kann eine Nebenleistungspflicht des Frachtführers aus dem Transportvertrag begründen. Übersendet der Frachtführer die originalen Ablieferbelege nicht an den Absender, so stellt dies zwar die Verletzung der Nebenpflicht dar, rechtfertigt jedoch nicht die Zurückbehaltung des Frachtlohn bzw. eine Entgeltminderung. Der Frachtlohn darf vom Absender daher unter Umständen dann zurückbehalten werden, wenn das Gut beim Empfänger beschädigt, verspätet oder unvollständig abgeliefert wurde. Kommt der Frachtführer jedoch seiner Hauptleistungspflicht nach, so ist der Frachtlohn fällig und darf nicht bis zur Übermittlung von originalen Transportdokumente…