Eine aufspringende Motorhaube eines Baggers beim Transport am Tieflader verursachte einen entsprechenden Schaden. Wer haftet? Rechtsanwalt Dr. Schärmer informiert. Der von uns vertretene Transportunternehmer wurde beauftragt, zwei Baumaschinen von Deutschland nach Österreich zu transportieren. Die Verladung erfolgte durch den Absenderspediteur in Deutschland. Normalerweise werden die Bagger schon im Herstellerwerk versperrt und vor der Verladung auf die Lkw durch Mitarbeiter der Absenderspedition dahingehend überprüft, ob die Baumaschinen, insbesondere die Motor- und Seitenhauben verschlossen und versperrt sind. Im konkreten Fall wurden die zwei Bagger durch einen Mitarbeiter der Absenderspedition auf den Tieflader unseres Mandanten gefahren. Anschließend hat der Fahrer mittels Zurrketten eine Sicherung der Baumaschinen im Bereich der Achsen durchgeführt. ZUM TRANSPORTABLAUF In der Gegend des Verladeortes herrschten zum damaligen Zeitpunkt Windgeschwindigkeiten von durchschnittlich 30 km/h, die Windspitzen lagen zwischen 50 und 60 km/h. Vor Abfahrt hat der Mitarbeiter der Absenderspedition kontrolliert, ob alle Türen der Baumaschinen verschlossen waren. Der Lkw-Fahrer führte eine visuelle Prüfung durch. Durch Beiziehung eines Sachverständigen stellte sich…