Zu enge Kooperation zwischen Speditionen und Frachtführern

Enge Kooperationen zwischen Speditionen und Frachtführern können sich nicht nur auf die Haftung nach dem Frachtrecht, sondern auch auf die verwaltungsstrafrechtliche Verantwortlichkeit auswirken. Dies zeigte sich erst kürzlich wieder in einem Verfahren vor dem Landesverwaltungsgericht Niederösterreich – der Geschäftsführer eines Transportunternehmens musste freigesprochen werden. SPEDITEUR DISPONIERT LKW/FAHRER In der Praxis kommt es sehr häufig vor, dass Speditionen und Frachtführer sehr eng zusammenarbeiten. In einigen Fällen wird die Zusammenarbeit so vertieft, dass die Disposition über Fahrer und Fahrzeug vollkommen vom Spediteur übernommen wird. Derartige Verträge werden von der Rechtsprechung als Lohnfuhrverträge eingestuft und sind von Fracht- und Speditionsverträgen deutlich zu unterscheiden. Ein Lohnfuhrvertrag liegt immer dann vor, wenn Vertragsgegenstand nicht der Transport eines Frachtgutes von einem Ort zum anderen ist, sondern der Unternehmer die Zurverfügungstellung eines Fahrzeuges samt Fahrpersonal zur beliebigen Disposition durch den Auftraggeber schuldet. Bei derartigen Verträgen hat der Unternehmer nur dafür einzustehen, dass der zur Verfügung gestellte Lkw-Fahrer ausreichend qualifiziert und arbeitsbereit ist. Zusätzlich muss das zur Verfügung…

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