Ladungsveruntreuungen stehen nach wie vor an der Tagesordnung. Nicht immer muss der Frachtführer für den untreuen Subfrachtführer haften, wie eine brandaktuelle Entscheidung zeigt. Im Frachtgeschäft ist es üblich, dass Subfrachtführer eingesetzt werden. Auf diese Weise ist es möglich, Aufträge europaweit anzunehmen und abzuarbeiten. Durch den Einsatz von Laderaumbörsen wird der Kreis der Subfrachtführer erweitert und erreicht man dadurch höhere Flexibilität. Der Nachteil liegt aber darin, dass sich oftmalig Frachtführer bewerben, mit denen man vorher keine Geschäftsbeziehung hatte. In derartigen Fällen muss der Überprüfungsmaßstab vor Vergabe eines Transportauftrages entsprechend höher sein. Die Ladungskriminalität im Zusammenhang mit Veruntreuungen war vor einigen Jahren zunächst nur auf ausländische Unternehmer beschränkt. Zwischenzeitig ereigneten sich aber auch zahlreiche Fälle, bei denen österreichische Unternehmen, die im Firmenbuch eingetragen waren und über eine aufrechte Gewerbeberechtigung verfügten, involviert waren. INTERNATIONAL ORGANISIERT In einem Schadenersatzprozess vor dem Handelsgericht Wien vertraten wir einen Frachtführer, der von einer internationalen Spedition auf Schadenersatz geklagt wurde. Hintergrund war, dass ein Subunternehmer die Ladung bei…