Wenn der Fahrer versehentlich Kraftstoffe in die unrichtigen Tanks einer Tankstelle einleitet, haftet er unter bestimmten Umständen auch für die Folgeschäden, so ein deutsches Gericht kürzlich. Ein Transportunternehmer beliefert regelmäßig die Tankstelle des Klägers. Es entsprach dem „Hausgebrauch“, dass die Kraftstoffe durch die Tankwagenfahrer des Transportunternehmers auch zur Nachtzeit angeliefert werden, wenn kein Tankwart mehr vor Ort und der Tankstellenbetrieb geschlossen war. Aufgrund dieses Hausgebrauches haben die Lkw-Fahrer die Kraftstofftanks auch mit dem angelieferten Kraftstoff selbstständig befüllt. Aufgrund eines Versehens hat der eingesetzte Lkw-Fahrer den Dieseltank mit dem Benzintank verwechselt. Die Tanks waren teilweise noch gefüllt. Durch diesen Fehler kam es zur Vermischung von Diesel- und Benzinkraftstoff. Erst am darauffolgenden Tag wurde die Tankstellenbetreiberin durch Reklamationen von Kunden der Tankstelle auf diesen Schaden aufmerksam. Die Tankstelle musste daher ihren Verkauf einstellen und die Kundschaften darüber informieren. GEWALTIGER SCHADEN Bis zum Zeitpunkt der Betriebseinstellung wurden rund 13.000 Liter Dieselgemisch und 11.000 Liter Benzingemisch an Kunden abgegeben. In der Werkstatt der Klägerin…