Zuviel Ladegut beim Absender eingeladen – wer haftet? Branchenanwalt Dr. Dominik Schärmer über einen 91.000 Euro-Irrtum. In einem durch alle Instanzen gehenden Rechtsstreit mussten wir uns mit der Frage beschäftigen, wer haftet, wenn der Transporteur beim Absender zu viele Frachtgüter übernimmt und diese schlussendlich in ein falsches Land befördert und sie dort beschlagnahmt werden. Wir haben das Höchstgericht für den von uns vertretenen Spediteur angerufen und den OGH um Klärung mehrerer für die Transportbranche wichtiger Rechtsfragen ersucht. AUSGANGSLAGE Der von uns vertretene Frachtführer übernahm den Transport eines 20 Fuß-Containers nach Pakistan. Vereinbart war, die Waren per Lkw abzuholen, in einen 20-Fuß-Container zu verladen, per Lkw nach Hamburg zu bringen und per Seefracht nach Karatschi zu transportieren. Die Waren wurden im Juli 2013 auf einen Lkw der von uns vertretenen Spedition verladen. Zusätzlich wurden irrtümlich 14 Packstücke weiterer Waren auf den Lkw verladen. Diese Waren waren nicht in dem erteilten Transportauftrag und den relevanten Transportpapieren enthalten, sondern hätten von einem anderen…