Lkw-Fahrer unterschreiben oft Transportdokumente, ohne die Angaben in der Urkunde zu überprüfen. Die Folgen können fatal sein, wie ein aktuelles Urteil zeigt. Der Warenempfänger klagte den Frachtführer auf Schadenersatz mit der Behauptung, dass die Tiefkühlware während des Transportes nicht ausreichend gekühlt war (deutsches Höchstgericht BGH I ZR 51/16). Im Transportauftrag war eine Transporttemperatur von -25° vorgeschrieben. Weiters enthielt der Transportauftrag die Weisung, dass der Lkw-Fahrer die Übernahmetemperatur der Ware während der Beladung mit einem geeigneten Stechthermometer kontrollieren muss. Für den Fall, dass kein geeignetes Thermometer vorhanden sein sollte, ist auf eine Temperaturprüfung durch den Verlader zu bestehen und dieser beizuwohnen. Weiters muss der Fahrer die festgestellte Verladetemperatur auf dem Frachtbrief vermerken und vom Versender schriftlich bestätigen lassen. TRANSPORTVERLAUF Die Beklagte Hauptfrachtführerin beauftragte zur tatsächlichen Durchführung einen Unterfrachtführer. Der Lkw-Fahrer unterfertigte bei der Abholung einen Lieferschein auf dem die vorgeschriebene Transporttemperatur mit -18° aufgedruckt war. Als Übergabetemperatur war handschriftlich eingetragen: -18,4°. Die Ware wurde bei der Empfängerin nicht abgeladen. Der Fahrer wartete…