Haftungsgefahr Flüchtling

Die Flüchtlingsproblematik ist längst in Mitteleuropa angekommen. Die Praxis zeigt, dass LkwFahrer in vielen Fällen leider zu wenig auf diese Problematik hingewiesen werden. Jeden Frachtführer trifft die Pflicht alles Zumutbare zu unternehmen, um die Ware vor Beschädigungen und Verlust zu schützen. Den Frachtführer trifft die Haftung für Beschädigungen und Verluste zwischen Übernahme und Ablieferung des Gutes. Zahlreiche Schadensfälle zeigen, dass in vielen Fällen die Hecktüren des Sattelaufliegers oder Containers nicht versperrt sind und damit ein Zugriff auf die Ware bzw. ein Einsteigen in den Laderaum auf einfachste Art und Weise möglich ist. Von Fernfahrern übermittelte Videos aus Calais (die Redaktion hat derartige auf www.strague.at veröffentlicht, Anm.) zeigen, dass im Bereich von ampelgeregelten Kreuzungen Flüchtlinge (zum Teil unversperrte) Hecktüren öffnen und in den Laderaum springen. Die Haftung des Frachtführers ist nur dann ausgeschlossen, wenn Schäden auf unvorhersehbare bzw. unabwendbare Ereignisse zurückzuführen sind. Dass sich Flüchtlinge Zugang zum Laderaum verschaffen und sich dort verstecken, ist in vielen Fällen, zumindest auf bestimmten Transportrouten,…

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