Wenn „die Dispo“ nicht ordnungsgemäß funktioniert und sich dadurch ein schwerer Betriebsmangel „einschleicht“, kann im ungünstigsten Fall die Versicherung aussteigen. Besonders schwere Fehler unterlaufen häufig bei der schnellen Abwicklung von Aufträgen über Frachtenbörsen. Immer noch gibt es zahlreiche Fälle von Ladungsveruntreuungen im europäischen Straßengütergeschäft. Die Streitigkeiten mit Versicherungen häufen sich, wenn die Versicherung erkennt, dass im Unternehmen immer noch keine ausreichenden Sicherheitsvorkehrungen implementiert sind. Jede Dispo muss daher dahingehend untersucht werden, ob die Mitarbeiter auf diese Thematik entsprechend sensibilisiert sind. Seitens der Geschäftsführung müssen – vorzugsweise schriftliche – Anweisungen an alle Mitarbeiter, die mit der Vergabe von Transportaufträgen an Subunternehmer beschäftigt sind, erteilt werden. Die Einhaltung der vorgegebenen Weisungen müssen ständig überprüft werden. AKTUELLE RECHTSSPRECHUNG In einem konkreten Anlass wurde vom Oberlandesgericht Linz die Auffassung vertreten, dass den Unternehmer eine besondere Kontrollpflicht trifft, insbesondere wenn sich bereits vorher ähnliche Ladungsveruntreuungen ereignet haben. Es muss im Unternehmen klare Anweisungen dahingehend geben, keine Dokumente in einer für das Unternehmen nicht verständlichen Sprache…