OGH: Aktuelle Entscheidung zum Standgeld

Wenn Fahrer wie Unternehmer wie auf glühenden Kohlen sitzen: Jetzt hat der Oberste Gerichtshof eine interessante Entscheidung zu Fragen des Stehzeitenentgelts im Frachtrecht im Zusammenhang mit einer Standgeldklausel in AGBs gefällt (OGH vom 17.4.2013, 7 Ob 45/13p). Ein Versender beauftragte dabei einen Frachtführer mit dem Transport von Stahlrohren aus der Ukraine nach Österreich. Die tatsächliche Durchführung wurde jedoch einem Subfrachtführer übertragen. An der ukrainisch/ungarischen Grenze kam es zu einer behördlichen Anhaltung durch die Zollorgane und zunächst zu einer Beschlagnahme des Fahrzeugs. Im Nachhinein hat sich herausgestellt, dass die durch den ukrainischen Zoll veranlasste Beschlagnahme ungerechtfertigt war und die Ursache der Stehzeit weder der Versenderin noch dem Frachtführer zuzuordnen war. Der Frachtführer klagte das Standgeld für 167 Stehtage à 200,- Euro ein, das ihm schlussendlich auch zugesprochen wurde. Standgeldklausel Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des Frachtführers enthielten eine branchenübliche Standgeldklausel, wonach für Be-/Entladung 24 Stunden in Westeuropa und 48 Stunden in GUS-Ländern frei sind. Darüber hinaus werden 420,- Euro pro angefangener Stunde…

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