Entziehung der Gewerbeberechtigung wegen Unzuverlässigkeit

Da zurzeit sehr schnell die Gewerbeberechtigung aufgrund des Vorwurfes der Unzuverlässigkeit entzogen wird, müssen Straferkenntnisse genauer unter die Lupe genommen werden. In einigen Fällen fällt auf, dass die Straferkenntnisse nicht der gesetzlich vorgeschriebenen Konkretisierungspflicht entsprechen. Lesen Sie hier weiter… Erschienen im Stragü 01/2012

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