Haftungsbeschränkungen bei Lagergeschäften

Inhalt

    Im Zuge von Rechtsstreitigkeiten stellt sich öfters heraus, dass bei Lagergeschäften die vertraglichen Vorgaben des Einlagerers ungeprüft übernommen werden oder überhaupt keine besonderen vertraglichen Vereinbarungen getroffen werden. Zum Teil werden Lagerverträge immer noch mündlich abgeschlossen . . .

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    Erschienen im Transporteur 03/2012

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