Haftungsbeschränkungen bei Lagergeschäften

Im Zuge von Rechtsstreitigkeiten stellt sich öfters heraus, dass bei Lagergeschäften die vertraglichen Vorgaben des Einlagerers ungeprüft übernommen werden oder überhaupt keine besonderen vertraglichen Vereinbarungen getroffen werden. Zum Teil werden Lagerverträge immer noch mündlich abgeschlossen . . . Lesen Sie hier weiter… Erschienen im Transporteur 03/2012

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