Unwissenheit schützt vor Strafe nicht

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    Lkw-Fahrer müssen Kenntnis von der europäischen und der jeweiligen innerstaatlichen Rechtslage haben. Unkenntnis schützt Lenker nicht, auch wenn die Rechtslage oft unüberschaubar und kompliziert ist. Das hat das Höchstgericht kürzlich klarstellt.

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    Erschienen im Stragü 04/2012

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