Gemeinschaftslizenz – Übertragung an Dritte untersagt!

Gemäß Art. 5 Abs. 4 VO (EWG 92/881 bzw. VO EG 2009/1072) darf die Gemeinschaftslizenz nicht an Dritte übertragen werden. Unzulässig ist somit auch eine Übertragung an selbstständige Unternehmen einer Unternehmensgruppe. Problematisch ist dies bei Lohnfuhrverträgen, wie ein aktueller Anlassfall zeigt. Lesen Sie hier weiter… Erschienen im Stragü 07/2011

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