Lenkzeitverstöße im Ausland

Lenkzeitübertretungen, die im Ausland begangen wurden, können bei einer Anhaltung in Österreich von einer österreichischen Behörde bestraft werden. Eine Verletzung des Territorialprinzips liegt nach der Rechtsprechung nicht vor. Lesen Sie hier weiter… Erschienen im Stragü 11/2011

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