Behördenpraxis im LSD-BG Die Gangart in Österreich wird härter und ist die ursprünglich von den Behörden kundgemachte Schonfrist offenbar endgültig vorbei. Mandanten unserer Kanzlei werden in letzter Zeit immer häufiger mit Strafverfahren wegen Verletzung des LSD-BG im Transportbereich konfrontiert. Die Behörden verbinden meist eine Aufforderung zur Rechtfertigung im Verwaltungsstrafverfahren mit einer Fristsetzung zur Nachzahlung des zu wenig bezahlten Lohnes. In einem konkreten Fall hat die Wiener Gebietskrankenkasse als Kompetenzzentrum LSDB Strafanzeige gegen einen Transportunternehmer mit Sitz in Tschechien erstattet, weil nach ihrer Berechnung der Tatbestand der Unterentlohnungen während der Durchführung von Transporttätigkeiten in Österreich vorgelegen sei (§ 29 Abs. 1 LSD – BG). Im konkreten Fall hat die Behörde dem Transportunternehmer eine Frist gesetzt, um die Differenz zwischen dem tatsächlich geleisteten und dem nach dem Gesetz zustehenden Lohn, auszubezahlen. Bemerkenswert ist weiters, dass die Gebietskrankenkasse parallel direkt an den Fahrer ein Informationsschreiben gesendet hat und diesen über die erstattete Anzeige gegen den Arbeitgeber wegen des Verdachtes einer Unterentlohnung (noch vor…