Verfolgung LKW-Fahrer durch Staatsanwaltschaft

Anklage wegen Beweismittelfälschung Ein Fernfahrer und dessen Arbeitgeber (ein Niederösterreicher Transportunternehmer) wandten sich an unsere Kanzlei mit einem Strafantrag der Staatsanwaltschaft. Es handelte sich nicht um ein gewöhnliches Verfahren einer Verwaltungsstrafbehörde. Die Staatsanwaltschaft legte dem Fernfahrer zur Last, dass er ein verfälschtes Beweismittel in einem verwaltungsbehördlichen Verfahren verwendet hätte, indem er im Zuge einer Fahrzeugkontrolle der Landesverkehrsabteilung, eine Fahrerkarte mit an diesem Tag manipulierten Aufzeichnungen von Lenk- und Ruhezeiten vorgelegt habe. Die Staatsanwaltschaft behauptete, dass der Fernfahrer dadurch das Vergehen der Fälschung eines Beweismittels nach § 293 Abs. 2 StGB begangen habe und beantragte die Ansetzung einer Hauptverhandlung vor dem Strafgericht und schlussendlich die Bestrafung nach dem Strafgesetzbuch. Wir haben dann sofort Akteneinsicht beim Strafgericht genommen und den Fall näher untersucht. Für uns stellte sich bei näherer Untersuchung heraus, dass die Staatsanwaltschaft die Rechtslage völlig falsch interpretiert hat. Mehrere Strafverhandlungen Es wurde ein aufwändiges Strafverfahren über mehrere Verhandlungstermine abgeführt. Die Staatsanwaltschaft versuchte mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln eine Verurteilung…

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