In einem jahrelangen Rechtsstreit vor dem Landesgericht Salzburg konnten wir für einen Salzburger Hauptfrachtführer endlich Schadenersatz vom eingesetzten deutschen Subfrachtführer erstreiten. Auslöser des Streits war die bis zuletzt aufrecht erhaltene Behauptung des Subfrachtführers, dass es während seines Transportes zu keinen Verlusten gekommen sein kann. Die Beweislastverteilung wirkte sich schlussendlich zugunsten des Salzburger Hauptfrachtführers aus. Beladung in der Türkei, Abwesenheit des Fahrers Der von der RA Kanzlei Schärmer vertretene Hauptfrachtführer mit Sitz in Salzburg hatte den Auftrag, 830 TV-Geräte mittels Lkw von der Türkei nach Österreich zu transportieren. Im Mai 2016 haben Mitarbeiter eines türkischen Elektronikunternehmens den Planen-Sattelzug des Subfrächters beladen. Die Beladung fand in der Nacht statt. Der LKW-Lenker blieb während der Beladung des LKWs in seiner Zugmaschine. Vor dem Schließen der Hecktüren zum Laderaum wollte der LKW-Lenker das Ladegut kontrollieren. Eine derartige Kontrolle konnte vom LKW-Fahrer nicht mehr durchgeführt werden, da vom türkischen Absender zum Schutz der Fernsehgeräte eine Wand aus Karton angebracht wurde, die bis zur Decke des…