Transportketten – wer haftet für Schäden

Transportketten Transportketten bzw. Frachtvertragsketten kommen dadurch zustande, dass auf Seiten der Speditions- und Beförderungsunternehmen Frachtverträge oft mehrfach weitergegeben werden. Der Absender beauftragt einen Spediteur. Der Spediteur beauftragt wiederum einen Hauptfrachtführer, welcher wiederum einen Unterfrachtführer beauftragt. Meist gibt dann auch noch der Unterfrachtführer den Auftrag an einen weiteren Unter-Unterfrachtführer weiter. Im vorliegenden Fall beauftragte ein österreichisches Stahlunternehmen ein deutsches Unternehmen mit der Fertigung, Lieferung und Montage eines Krans. Das deutsche Unternehmen beauftragte einen deutschen Hauptfrachtführer mit dem Transport von Deutschland nach Österreich. Der Hauptfrachtführer wiederum beauftragte eine österreichische Unterfrachtführerin, welche ihrerseits das klagende Transportunternehmen beauftragt hat. Die Beladung erfolgte am Standort des deutschen Unternehmens durch deren Mitarbeiter. Der LKW-Fahrer des ausführenden Transportunternehmers bei der Verladung nicht mitgeholfen bzw. spielte nur eine untergeordnete Rolle. Verkehrsunfall aufgrund eines Verladefehlers Am Transportweg kam es zu einem Unfall des LKWs des klagenden Transportunternehmers. Ursächlich war eine fehlerhafte Beladung des Transportgutes. Dabei wurde der Lkw massiv beschädigt und wurde die Klage auf Schadenersatz in Höhe von…

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