Kranarbeiten – wer haftet, wofür?

Ausgangslage Der von uns vertretene steirische Transportunternehmer erhielt von einem anderen Transportunternehmer einen schriftlichen Auftrag zur Durchführung von Transport-und Hebeleistungen auf einer Großbaustelle. Der Auftrag an unseren Klienten war mit der Überschrift Transportauftrag tituliert. Der Transportauftrag enthielt mehrere Bestimmungen im Kleingedruckten, unter anderem wurde darin auf die Geltung der Bestimmungen der CMR und der AÖSp verwiesen. Der auf die Baustelle entsendete Lkw war mit einem Kran ausgestattet. Der (gut geschulte und ausgebildete) Lkw-Kranfahrer unserer Mandantin bediente den Kran mit einer Fernbedienung und stand dabei auf dem Boden, um einen besseren Überblick über die Hebemanipulationen zu haben. Es wurden 24 Bürocontainer von einem Platz zum anderen Ort innerhalb der Großbaustelle mit dem LKW-Kran befördert. Es wurde ein ordnungsgemäßes und für die gegenständlichen Hebearbeiten ausreichend dimensioniertes Krangehänge verwendet. Das auf der Baustelle tätige Baupersonal der Baufirma hat das Kettengehänge auf Weisung des dort tätigen Poliers an den dafür vorgesehenen Hebevorrichtungen der Container angebracht und anschließend dem Fahrer das Zeichen zum Heben gegeben….

Vollen Zugang erhalten:
Kostenlos mit nur 2 Klicks

Um den vollständigen Artikel lesen zu können oder diesen
als PDF herunterladen zu können,
melden Sie sich bitte mit Ihrem Benutzerkonto an.

Falls Sie noch kein Konto haben, können Sie sich über den Link unten rechts registrieren.

Anmeldung

Noch nicht registriert?

Schaermer+Partner-Spezialisiert-auf-Schiff-Bahn-LKW-Flugverkhersrecht

flexibel   |   jederzeit  |  maßgeschneidert

Als Cargo Experts bieten wir Ihnen maßgeschneiderte Inhouse Schulungen und zwar, abgestimmt

  • auf Ihre betrieblichen Anforderungen und Erfordernisse,
  • auf Ihre betrieblichen Themen und Problemstellungen,
  • auf Ihre betrieblichen Risiken und vertraglichen Vereinbarungen.