Nacht-60er: Verfassungsgerichtshof sieht keine Rechtswidrigkeit

Seit August 2018 sind auf 2 Abschnitten der Westautobahn (A1) für PKWs Tempo 140 erlaubt. Laut neuestem Bericht des „Profil“ verläuft das Tempo-140-Projekt „sehr positiv“. Demnach habe sich die Zahl der Unfälle mit Personenschaden im niederösterreichischen Abschnitt von durchschnittlich 4,6 pro Monat auf 2,2 verringert. In Oberösterreich sei die Unfallzahl von monatlich 1,2 auf 0,5 gesunken. Darüber hinaus sei die Umweltbelastung nicht gestiegen, da an den Messstationen kein Einfluss der höheren Geschwindigkeit auf Feinstaub oder sonstige Grenzwerte festgestellt worden sei. Daraus folgt, dass die Erhöhung des Tempolimits umweltfreundlicher ist und zu weniger Unfällen führt. Wenn nun schnellere PKWs einen positiven Effekt haben, so stellt sich natürlich die Frage, wieso der Nacht-60er bei LKWs nicht aufgehoben wird. Für ein Tiroler Transportunternehmen haben wir zu dieser Frage den Verfassungsgerichtshof angerufen. Nacht-60er für LKWs bleibt vorerst! Weshalb PKWs also zukünftig schneller fahren sollen, LKWs in den Nachtstunden jedoch langsamer, bleibt weiterhin ein Mysterium. Dass die Umwelt durch den Nacht-60er stärker belastet wird und…

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