Leichtes Gefälle. Hecktüren geöffnet, Ladung fällt aus dem Lkw: Haftet der Frachtführer allein für den vollen Schadenbetrag? Die CMR sieht grundsätzlich eine betragliche Höchsthaftung des Frachtführers vor. Hierdurch soll der Frachtführer bei Vorliegen eines gewöhnlichen Verschuldens insbesondere vor exorbitanten Schadensersatzforderungen geschützt werden. Handelt der Frachtführer jedoch grob fahrlässig oder vorsätzlich, fallen diese Haftungsbeschränkungen weg und haftet der Frachtführer betraglich unbegrenzt. Anders als dies etwa in Deutschland der Fall ist, spielt ein leichtes Mitverschulden des Auftraggebers oder Verladers in Österreich keine Rolle. Selbst wenn den Auftraggeber somit eine Mitschuld trifft, haftet der Frachtführer allein für den vollen Schadenbetrag, wenn dieser grob schuldhaft handelte. Ausgangslage Im gegenständlichen Fall beauftragte unsere Mandantschaft den Frachtführer mit der Durchführung eines Transports. Zwischen den Parteien wurde vereinbart, dass der Frachtführer die Verladung und Ladungssicherung selbstständig durchzuführen und im Anschluss zu kontrollieren hat. Tatsächlich hat der Fahrer des Frachtführers die Ware auch selbstständig beladen und gesichert. Das Ladegut war teilweise auf Rollen gelagert. Vom Fahrer wurde zwar…