Risikoeinstufungssystem
20. März 2017 -
Risikoeinstufungssystem – Veranstaltung am 5. April 2017
EINLADUNG INFO-VERANSTALTUNG Fachgruppe Wien der Transporteure und Wirtschaftskammer Wien
Ein schwerster Verstoß = Konzessionsentzugsverfahren |
Mit 1. Jänner 2017 wurde die schon jetzt bestehende Liste der „schwersten Verstöße“ um weitere Vewaltungsdelikte (insgesamt mehr als 20 Delikte) erweitert.
Die Konsequenzen sind auch klar:
Schon EIN Verstoß führt zwingend zum Konzessionsentzugsverfahren!
Was gilt beispielsweise als schwerster Verstoß?
- Gefahr im Verzug bei schweren Mängeln am Fahrzeug wie Bremssystem, Lenkanlage, Räder/Reifen etc.
- Fälschung oder Vernichtung der Schaublätter/ Daten der Fahrerkarte
- Verwendung einer gefälschten oder „fremden“ Fahrerkarte
- Fahren ohne gültige EU-Lizenz
- fehlender Fahrtenschreiber/Geschwindigkeitsbegrenzer oder Manipulation der Geräte
- Überschreitung des höchstzulässigen Gesamtgewichtes (N3) ≥ 20 Prozent
Bitte um Anmeldung unter transporteure@wkw.at bis spätestens Montag, 3. April 2017.
Haben Sie Fragen dazu?
Unsere Experten-Team stehen Ihnen zur Verfügung.
- auf Ihre betrieblichen Anforderungen und Erfordernisse,
- auf Ihre betrieblichen Themen und Problemstellungen,
- auf Ihre betrieblichen Risiken und vertraglichen Vereinbarungen.