Dauerbrenner Lademittel
Dauerbrenner Lademittel. Unsere Kanzlei ist immer wieder mit der Geltendmachung oder Abwehr von Lademittelforderungen konfrontiert. Meistens liegt dem Lademitteltausch aufgrund einer langjährigen Zusammenarbeit zwischen den Vertragsparteien keine oder bloß eine mündliche Vereinbarung zugrunde. Über die Zeit weichen dann die jeweils separat ermittelten Lademittelsalden immer mehr voneinander ab und kommt es letztlich zum Streit. Wer glaubt, es handelt sich dann um Auseinandersetzungen über nur wenige Paletten, liegt in der Regel falsch. Aufgrund der Komplexität der bestehenden Logistiksysteme und der Menge der durchgeführten Transporte bewegen sich die strittigen Summen in derartigen Fällen gerne im sechsstelligen Bereich.
Kommt es zu einem Gerichtsverfahren ist jene Seite klar im Vorteil, welche ihre Forderung im Detail mit Lademittelscheinen nachweisen kann. Vereinbarungen können auch mündlich geschlossen werden, betreffend den Lademitteltausch bietet sich jedoch eine schriftliche Vereinbarung an, damit die jeweiligen Rechte und Pflicht klar und nachweisbar festgehalten sind. Die Übernahme des Tauschrisikos für das Fehlen von Paletten aufzukommen, bedarf nach der österreichischen Rechtsprechung sogar einer gesonderten Vereinbarung. Die bloße Vereinbarung eines Palettentausches reicht für die Überwälzung des Tauschrisikos also nicht.
Ebenso möglich ist eine Kontokorrentvereinbarung, also das Übereinkommen zur Verrechnung aller wechselseitigen Lademittelforderungen in regelmäßigen Abständen. Ein Kontokorrent bietet in Bezug auf Paletten viele Vorteile. Einerseits können die Palettenforderungen bei entsprechend kurzen Verrechnungszeiträumen nicht ausufern. Andererseits werden die Palettenforderungen saldiert und der so ermittelte Saldo zu einer selbstständigen Forderung, was gleich mehrere rechtliche Vorteile in Bezug auf die Geltendmachung mit sich bringt.
Jede Streitigkeit im Zusammenhang mit Lademitteln und/oder deren Tausch ist aber letztlich gesondert und abhängig von den Umständen des Einzelfalles zu beurteilen. Dies am besten durch einen auf dieses Fachgebiet spezialisierten Experten.
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