Falscher Tatvorwurf – Rampenspiegel anstelle des Frontspiegels bemängelt
Bei einer polizeilichen Kontrolle wurde durch die einschreitenden Beamten eine deformierte Halterung des Rampenspiegels und die damit einhergehende Funktionslosigkeit anzeigt. In weiterer Folge wurde gegen den Fahrer und den Zulassungsbesitzer ein Verwaltungsstrafverfahren eingeleitet.
Tatsächlich befand sich sowohl die Halterung, als auch der Rampenspiegel selbst, in einem ordnungsgemäßen Zustand. Vielmehr war jedoch der Frontspiegel des Fahrzeuges deformiert.
Die Verwechslung durch die Kontrollbeamten führte zu einer Aufhebung des Vorwurfs, da wir diesen Umstand erst nach Ablauf eines Jahres und somit nach Eintritt der Verfolgungsverjährungsfrist vorgebracht haben.
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