Baumaschinentransporte führen sehr oft zu Rechtsstreitigkeiten. Um diese zu verhindern ist im Vorfeld auf zahlreiche Facetten zu achten, erläutert Rechtsanwalt Dr. Dominik Schärmer. Baumaschinen werden regelmäßig mit offenen Aufliegern transportiert – die Verwendung von Planenfahrzeugen ist eher der Ausnahmefall. Aufgrund der offenen Transportart ist das Schadensrisiko wesentlich höher, da kein Schutz vor äußeren Einflüssen gegeben ist. Anders als bei Pkw-Transporten werden selbst bei neuen Baumaschinen in der Regel keine bestimmten Verpackungen von den Versendern verwendet. Es kommt daher sehr oft zu Steinschlägen (Scheibenbeschädigungen), Lackschäden (hereinhängende Äste), aber auch zu Sachbeschädigungen und Diebstählen (Abmontieren von Ersatzteilen durch Kriminelle während der Ruhepausen). Unter bestimmten Voraussetzungen gibt es für einzelne Fallkonstellationen gesetzliche Haftungsausschlüsse zugunsten des Frachtführers. Nach Art. 17 Abs. 4 lit. a CMR entfällt die Haftung des Frachtführers, wenn die Beschädigung auf die Verwendung von offenen, nicht mit Planen gedeckten Fahrzeugen zurückgeht und diese Verwendung vereinbart worden ist. Offen ist ein Fahrzeug, dessen Laderaum zum Zeitpunkt des Transports nicht von allen Seiten fest…