Gesetzesänderung: Strafen werden verdoppelt!!

Die 40. Novelle des Kraftfahrgesetzes (KFG), die bereits am 14.05.2022 in Kraft getreten ist, führte zu einer wesentlichen Erhöhung der bisherigen Höchststrafe bei Verstößen gegen das Kraftfahrgesetz (KFG).

Bisher wurden Übertretungen des KFG wegen zB Fahrzeugmängeln, mangelhafter Ladungssicherung oder Verstößen gegen die Verordnungen über Lenk- und, mit einer Geldstrafe von bis zu € 5.000 geahndet. Mit der Novelle wurde diese Strafdrohung nunmehr auf € 10.000 verdoppelt. Die Regierung begründet dies mit einer Anpassung an den Verbraucherpreisindex. Tatsächlich hat sich dieser seit der letzten Anhebung der Höchststrafe auf € 5.000 im Jahr 2005 jedoch nur um 30 % gesteigert. Die Verdoppelung der Höchststrafe dient daher in erster Linie der abschreckenden Wirkung und verfolgt damit generalpräventive Zwecke.

Bei Verstößen gegen das KFG muss daher seit Mitte Mai 2022 auch bei kleineren Verstößen mit einer erheblichen Anhebung der Verwaltungsstrafen gerechnet werden. Umso wichtiger ist daher die Vermeidung von Übertretungen durch ordnungsgemäße Instandhaltung des Fuhrparks und Schulung sowie Kontrolle der Lenker. Kommt es dennoch zu einer Strafe, sollte diese durch einen ausgewiesenen Experten jedenfalls überprüft und gegebenenfalls bekämpft werden. Bereits wenige Strafen können die Zuverlässigkeit eines konzessionierter Transportunternehmer beeinträchtigen. Eine schlechte Bewertung im Verkehrsunternehmensregister führt zu häufigeren Kontrollen. Bei zu vielen Strafen droht ein Konzessionsentzug. Unsere kanzleiinterne Statistik zeigt, dass 9 von 10 Strafen gänzlich oder teilweise behoben bzw. gemindert werden können. Setzen Sie sich daher gegen ungerechtfertigte Strafen zur Wehr! Unerlässlich hierfür ist jedoch ein speziell, auf die Bedürfnisse der Transporteure zugeschnittenes Rechtsschutzprodukt, um über eine Versicherungsdeckung für die Vertretungskosten zu verfügen. Im Verwaltungsstrafrecht besteht nämlich kein Kostenersatz auch im Falle des Obsiegens. Mit einem maßgeschneiderten Rechtsschutzprodukt können Sie sich ohne dem genannten Kostenrisiko gegen ungerechtfertigte Strafen wehren. Die Erstprüfung jeder Strafe und Einschätzung der Erfolgsaussichten ist bei uns kostenlos!