Tiefgefrorenes (schmackhaftes) Ladegut!

Tiefgefrorene Lebensmittel werden vom Endverbraucher im Einzelhandel einfach aus der Tiefkühltruhe genommen und verspeist. Den wenigsten Käufern ist dabei bewusst, welchen massiven logistischen Aufwand derartige Produkte bis zu diesem Zeitpunkt verursachen.

Insbesondere der Transport von tiefgefrorenen Lebensmitteln stellt die Mandanten der Schärmer + Partner Rechtsanwälte GmbH regelmäßig vor besondere Herausforderungen.

Allgemein regelt das Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetz „LMSVG“ die Anforderungen an Lebensmittel. Auf der Grundlage des LMSVG wurden eine Vielzahl von präzisierenden Verordnungen erlassen, darunter die Verordnung für tiefgefrorene Lebensmittel. Aus dieser ergibt sich, dass die Temperatur von tiefgefrorenen Lebensmitteln gleichbleibend sein und an allen Punkten des Erzeugnisses auf -18 °C oder niedriger gehalten werden muss. Lediglich beim Versand sowie beim örtlichen Vertrieb und in den Tiefkühltruhen des Einzelhandels ist ein kurzfristiger Anstieg der Temperatur um 3 °C (bis höchstens -15 °C) zulässig.

Transportunternehmen haben entsprechend den gesetzlichen Grundlagen zu gewährleisten, dass an jedem Punkt der Transportkette (Beladung, Transport, allenfalls Umladung und Entladung) die Temperatur von -15 °C nicht überschritten wird. Insbesondere in den Sommermonaten, in welchen tiefgefrorene Lebensmittel besonders gerne verzehrt werden, kann es leicht zu Temperaturüberschreitungen kommen.

Aber was bedeutet eine solche Temperaturüberschreitung für das Lebensmittel?

Das LMSVG beantwortet diese Frage eindeutig.

Von Temperaturüberschreitungen betroffene, tiefgefrorene Lebensmittel dürfen nicht in Verkehr gebracht werden, was vor dem Hintergrund des Verbraucherschutzes nachvollziehbar ist. In der Regel liegt bei Temperaturüberschreitungen ein Totalschaden der Ware vor, da nie mit 100-prozentiger Sicherheit festgestellt werden kann, welche Lebensmittel nicht von der Temperaturüberschreitung betroffen waren. Die Temperaturüberschreitung sollte vor der Vernichtung der Ware aber in jedem Fall von einem Sachverständigen dokumentiert werden, damit eine ausreichende Grundlage für allenfalls nachfolgende Streitigkeiten im Rahmen der Schadenabwicklung besteht.

Schadenfälle im Zusammenhang mit Lebensmitteln und Temperaturüberschreitungen werfen mitunter diffizile rechtliche Fragestellungen auf, sodass sich die Einschaltung eines auf derartige Schadenfälle spezialisierten Rechtsanwaltes lohnt.