Brandaktuelles EuGH-Urteil: LKW-Fahrer dürfen regelmäßige wöchentliche Ruhezeit nicht im Fahrzeug verbringen!!
In seinem Urteil vom 20.12.2017 (C-102/16) hat der EuGH die Verordnung 561/2006, welche die Sozialvorschriften im Straßenverkehr harmonisiert, dahingehend ausgelegt, dass LKW-Fahrer ihre regelmäßige wöchentliche Ruhezeit von mindestens 45 Stunden nicht im Fahrzeug verbringen dürfen.
Dies wird mit der Verbesserung der Arbeitsbedingungen der Fahrer sowie der Verbesserung der Straßenverkehrssicherheit begründet.
Die reduzierte wöchentliche Ruhezeit von weniger als 45 Stunden darf weiterhin im Fahrzeug verbracht werden, sofern dieses über geeignete Schlafmöglichkeiten für jeden Fahrer verfügt und nicht fährt.
Hinsichtlich der Festlegung geeigneter Sanktionen verfügen die Mitgliedsstaaten über einen Ermessensspielraum. Die Sanktionen haben jenen zu ähneln, welche bei gleichartigen Verstößen gegen das nationale Recht gelten.
Den gesamten Text der EuGH-Entscheidung finden Sie hier.
Haben Sie Fragen dazu?
Unsere Experten-Team stehen Ihnen zur Verfügung.
- auf Ihre betrieblichen Anforderungen und Erfordernisse,
- auf Ihre betrieblichen Themen und Problemstellungen,
- auf Ihre betrieblichen Risiken und vertraglichen Vereinbarungen.