Alle Publikationen der Kategorie "Verwaltungsverfahren":

Transporteur 10/22 – A. Miskovez – Wenn Behörden schlafen

Transporteur 10/22 – A. Miskovez – Wenn Behörden schlafen

In Verwaltungsverfahren müssen Transportunternehmer zahlreiche Fristen beachten. Insbesondere die zweiwöchige Einspruchsfrist, die aufgetragenen Fristen zur Rechtfertigung oder etwa die 48-stündige Frist zur Übermittlung von Lohnunterlagen (LSD-BG) zwingen den Transportunternehmer zum schnellen Handeln. Doch nicht nur der Beschuldigte ist in einem Verwaltungsstrafverfahren an Fristen gebunden. Auch die Behörde muss innerhalb gewisser Fristen handeln.

Zur Publikation

Kategorien

Archiv

© Copyright - Schärmer + Partner Rechtsanwälte GmbH