Fahrtenschreiber: Eintragung des Ländersymbols bei Grenzübertritt

In der Vergangenheit musste das Symbol des Landes ausschließlich bei Arbeitsbeginn bzw. Arbeitsende eingetragen werden. Durch das neue Mobilitätspaket der Europäischen Union kommt nun auch die Eintragung bei Grenzübertritt.

Ab 20. August 2020 (Fahrzeuge mit analogen Fahrtenschreiber) sowie ab 2. Februar 2022 (Fahrzeuge mit digitalem Fahrtenschreiber) müssen Fahrer jeden Grenzübertritt ins Kontrollgerät manuell eingeben.

Beim ersten Halt nach einem Grenzübertritt muss der Fahrer das Symbol des Einreiselandes ins Kontrollgerät manuell eingeben. Diese Eingabe erfolgt bei digitalen Fahrtenschreibern über Eingabe ➔ Fahrer 1 ➔ Beginn Land?

Diese Verpflichtung besteht so lange, bis Fahrzeuge mit einem „Smart Tacho 2“ verpflichtend ausgerüstet sein müssen. Bei dem „Smart Tacho 2“ wird der Grenzübertritt dann vom Kontrollgerät automatisch aufgezeichnet werden.

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