Lkw-Rückkehrverpflichtung (vorerst) gekippt

NACHHALTIG? Mit dem EU- Mobilitätspaket wurden seit 2020 weitreichende neue Regelungen im Bereich der Kabotage, Entsendung, Rückkehrverpflichtung, Lenk- und Ruhezeiten und Tachografen eingeführt. Zentral war insbesondere auch die Rückkehrverpflichtung für Fahrzeuge, wonach ein Lkw alle acht Wochen zur inländischen Betriebsstätte zurückkehren muss. Bereits 2020 haben Zypern, Litauen, Bulgarien, Rumänien, Ungarn, Polen und Malta beim europäischen Gerichtshof Klage gegen Teile des Mobilitätspakets eingebracht. Insbesondere wurden die Kabotage-Regeln, die Rückkehrmöglichkeit für Fahrer nach spätestens vier Wochen, Tachografen-Regelungen, die Wochenruhezeit außerhalb des Fahrzeugs, Entsende-Bestimmungen und auch die Rückkehrpflicht für den Lkw an den Firmenstandort angefochten. Anfang Oktober hat der Europäische Gerichtshof nun sein Urteil gefällt und das Mobilitätspaket Großteils bestätigt. Die Rückkehrverpflichtung für Lkw ist aber vorerst gefallen. Hintergrund Mit der europäischen Verordnung 2020/1055 wurden Änderungen betreffend den Marktzugang im Güterkraftverkehr und Zugang zum Beruf des Verkehrsunternehmers vorgenommen. Unter anderem wurde die Verordnung 1071/2009 dahingehend novelliert, dass ein Verkehrsunternehmen die Nutzung seiner Fahrzeugflotte so organisieren muss, dass das Fahrzeug spätestens acht Wochen nach…

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