Durch gezielten Einsatz von Technologie kann die Haftung eines Frachtführers in vielen Fällen verhindert werden. Im Trailer eingebaute Kamerasysteme beispielsweise helfen Beweisschwierigkeiten mit verheerenden Folgen zu vermeiden. Gemäß Art. 8 CMR ist der Frachtführer verpflichtet, bei Übernahme der Ware den äußeren Zustand des Gutes und seiner Verpackung, sowie die Richtigkeit der Angaben im Frachtbrief über die Anzahl der Frachtstücke zu überprüfen. Sofern eine derartige Überprüfung nicht möglich ist oder tatsächlich Abweichungen festgestellt wurden, muss der Fahrer entsprechende Vorbehalte in den Frachtbrief eintragen. Unterlässt der Fahrer derartige Vorbehalte, wird gemäß Art. 9 CMR bis zum Beweis des Gegenteils vermutet, dass das Gut und seine Verpackung bei der Übernahme äußerlich in gutem Zustand waren und die Ware vollständig übernommen wurde. Beweisnotstand Genau diese Beweiswirkung führt später oft zu Problemen. War der Fahrer nämlich bei der Beladung nicht dabei oder hat den Zustand der Güter nicht überprüfen können, entsteht trotzdem die Beweisvermutung zulasten des Frachtführers, dass die Güter vollständig und schadenfrei übernommen wurden,…