Ohne Eichung keine Strafe

In Verwaltungsstrafverfahren werden zur Ermittlung einer Übertretung häufig Messgeräte verwendet. Nicht nur technisch komplexe Geräte wie Radar-Pistolen oder spezielle Waagen, sondern auch auf einfache Messvorrichtungen, wie ein Teleskopmaßstab zur Ermittlung der Höhe, sind eichpflichtig. Vor kurzem konnten wir für unseren Mandanten die Aufhebung eines Straferkenntnisses erreichen, da ein Maßstab nicht innerhalb der gesetzlich vorgesehenen Frist geeicht wurde. Ausgangslage Im Rahmen einer Unterwegskontrolle wurde das Fahrzeug unseres Mandanten auf Einhaltung der vorgeschriebenen Maße gemäß KFG überprüft. Dabei wurde von den kontrollierenden Beamten festgestellt, dass die größte zulässige Höhe von vier Metern um 19 Zentimetern überschritten worden sei. Unser Mandant wurde als verwaltungsstrafrechtlich Verantwortlicher des Unternehmens (Zulassungsbesitzer) belangt und erhielt eine Strafe. Fehlender Eichschein Im Verfahren vor der belangten Behörde haben wir das Messergebnis bemängelt und hervorgebracht, dass kein Eichschein vorliegt. Daraufhin wurde von der belangten Behörde ein Eichschein vorgelegt, welcher mit 13. Dezember 2017 datiert war. Eine Nacheichung ist nach diesem Zeitpunkt nicht mehr erfolgt. Grundsätzlich sind Messvorrichtungen zur Ermittlung einer…

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