Ein aktuelles Urteil des Verwaltungsgerichtshofs könnte zu einer noch strengeren Praxis im Hinblick auf die Konzessionserteilung und -Verlängerung führen. Wie bereits mehrfach berichtet, werden die Kriterien für die Zuverlässigkeitsprüfung bei der Konzessionserteilung zunehmend strenger. Das Hauptaugenmerk gilt hierbei den einschlägigen Vorstrafen des Transportunternehmers. In den letzten Jahren waren wir vermehrt mit Konzessionsentzugsfällen konfrontiert, bei denen die Zuverlässigkeit bereits aufgrund weniger Strafen aberkannt wurde. Ein aktuelles Urteil des Verwaltungsgerichtshofs könnte nun zu einer noch strengeren Praxis im Hinblick auf die Konzessionserteilung und -Verlängerung führen: 3 Vorstrafen und 1 Rotlichtdelikt waren zu viel! Beispielgebend? Im Ausgangsfall, den der Verwaltungsgerichtshof kürzlich behandelte, ging es zwar um einen Taxiausweis, allerdings könnten die darin getätigten Ausführungen zukünftig auch auf Konzessionserteilungsverfahren im Güterbeförderungsgewerbe angewandt werden. Konkret beantragte ein Taxifahrer die Ausstellung eines Taxiausweises. Dieser Antrag wurde jedoch aufgrund mangelnder Vertrauenswürdigkeit abgelehnt. Begründend führte die Behörde aus, dass das die notwendige Zuverlässigkeit nicht vorliege. da der Antragssteller in den vergangenen fünf Jahren wegen folgenden Delikten bestraft wurde:…