Verschuldensfrage Kommt es zu einer teilweisen Beschädigung des Gutes, ist der Frachtführer oft nicht nur mit Schadenersatzansprüchen aufgrund der Wertminderung der Ware konfrontiert, sondern werden zusätzlich auch die Kosten der Schadensminderung, wie beispielsweise der Umsortierung oder Umverpackung der Güter, verlangt. Gleichzeitig sieht die CMR jedoch vor, dass der Frachtführer bei gewöhnlichem Verschulden ausschließlich der Wertminderung der Ware zu ersetzen hat. Schadensminderung Wird bei einem Transport ein Teil des Gutes beschädigt, ist es in den meisten Fällen noch möglich, einen Teil der Ware durch entsprechende Schadensminderungsmaßnahmen zu retten. Dies war beispielsweise der Fall bei einem Transport von gefrorenen Früchten mit einer Temperaturvorgabe von -25 °C. Das Aggregat wurde vom Frachtführer zwar richtig eingestellt, allerdings war durch die Beladung die ordnungsgemäße Luftzirkulation nicht gewährleistet. Aus diesem Grund erwärmte sich die Ware in bestimmten Teilen des Fahrzeugs, wodurch es zum Flüssigkeitsaustritt und Aufweichen der Verpackung kam. Als der Frachtführer beim Empfänger ankam, wurde festgestellt, dass nicht die ganze Ware beschädigt war und somit…