Ein aktuelles Urteil des Landesgericht Darmstadt zeigt, wie schnell eine Ungenauigkeit an der Ladestelle zu einer Haftung des Frachtführers führen kann. Ist ein Fahrer nicht ausreichend hinsichtlich des Prozedere und den Dokumentationspflichten an der Beladestelle geschult, tappt der Frachtführer häufig in eine Haftungsfalle. Kann der Fahrer die Ware nicht überprüfen oder darf er bei der Beladung nicht dabei sein, müssen unbedingt entsprechende Vorbehalte im Frachtbrief gemacht werden. Nachfolgend ein Überblick, auf was zu achten ist. Eine fehlende Palette Im gegenständlichen Fall wurde ein Frachtführer mit dem Transport mehrerer Sendungen (Autozubehör) von mehreren Beladestellen zu einem Empfänger beauftragt. Bei einer der Beladestellen übernahm der Frachtführer eine Palette mit Kfz-Teilen. Die genaue Beschreibung der Ware wurde zwar nicht im Frachtbrief selbst angeführt, allerdings fand sich im Frachtbrief ein Verweis auf die Nummer eines Lieferscheins. In diesem Lieferschein waren alle genauen Angaben zur Ware enthalten. Obwohl der Fahrer beim Beladevorgang nicht anwesend sein durfte, bestätigte er in weiterer Folge den übergebenen Frachtbrief. Bei…