Entziehung der Gewerbeberechtigung wegen Unzuverlässigkeit

Inhalt

    Da zurzeit sehr schnell die Gewerbeberechtigung aufgrund des Vorwurfes der Unzuverlässigkeit entzogen wird, müssen Straferkenntnisse genauer unter die Lupe genommen werden. In einigen Fällen fällt auf, dass die Straferkenntnisse nicht der gesetzlich vorgeschriebenen Konkretisierungspflicht entsprechen.

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    Erschienen im Stragü 01/2012

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